Auftragsverarbeitung im Webhosting: unser AVV nach Art. 28 DSGVO
Wenn Sie bei uns eine Website, einen Shop oder eine Anwendung mit personenbezogenen Daten betreiben, verarbeiten wir diese Daten in Ihrem Auftrag.
Die DSGVO verlangt dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28. Ohne AV-Vertrag ist Webhosting mit personenbezogenen Daten nicht DSGVO-konform.
Den AVV erhalten Sie auf Anfrage.
Was der AVV regelt
Gegenstand und Dauer
Art der Daten und Betroffenen
Weisungsgebundenheit
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Unterauftragnehmer
Unterstützung bei Betroffenenrechten
Löschung und Rückgabe
Technische und organisatorische Maßnahmen, kurz erklärt
| Bereich | Was wir tun |
|---|---|
| Rechenzentrum | Tier-III-Rechenzentrum in Falkenstein mit ISO-27001-zertifiziertem Informationssicherheits-Managementsystem des Betreibers |
| Trennung der Kunden | jede Website in einem eigenen Container (Namespaces und cgroups), Windows-Tarife als eigene virtuelle Maschine |
| Verschlüsselung | TLS/SSL für jede Domain |
| Backups | tägliche Sicherung in einen getrennten Standort in Nürnberg, Aufbewahrung 7 bis 30 Tage je nach Tarif |
| Updates | Sicherheitspatches für Betriebssystem und Pakete durch unser Team |
Die vollständigen TOM finden Sie als Anlage zum AVV.
Muss mein Hosting in Deutschland stehen?
Die DSGVO verlangt keinen Serverstandort in Deutschland. Sie verlangt, dass Daten im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet werden oder für Übermittlungen in Drittländer eine Rechtsgrundlage besteht. Ein Standort in Deutschland macht vieles einfacher, ersetzt aber den AVV nicht. Mehr dazu im Blog DSGVO-konformes Hosting.
Dieser Text ist eine Information, keine Rechtsberatung.
Fragen zum Datenschutz?
Schreiben Sie uns an admin@gb-hosting.de. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.